Selbsthilfegruppenförderung in Bayern
Selbsthilfegruppen werden in Bayern von verschiedener Seite finanziell unterstützt. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen sozialen und gesundheitlichen Selbsthilfegruppen. Gruppen aus dem Gesundheitsbereich können in den Genuss von mehreren Fördermöglichkeiten kommen wie unten im Detail aufgeführt.
Soziale Selbsthilfegruppen werden dagegen nur an einigen Orten von förderwilligen Kommunen bezuschusst.
Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen.
Förderfähige Selbsthilfegruppen sind die Zusammenschlüsse, in denen sich Betroffene oder/und Angehörige regelmäßig zum Erfahrungs- und Informationsaustausch treffen, offen für andere Betroffene sind und sich zu ihrer Erkrankung oder Behinderung austauschen. Gruppen aus dem Bereich der chronischen Erkrankungen und Behinderungen sind förderfähig wie z.B. Tumorerkrankungen, Herzkreislauferkrankungen oder Hauterkrankungen, sowie psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen, angeborene Fehlbildungen und geistige Behinderungen. Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung enthält sowohl ein Verzeichnis, das die Krankheitsbilder exemplarisch aufzeigt als auch viele weitere Informationen zur Krankenkassenförderung (siehe Leitfaden rechte Seite).
2008 wurde die gesetzliche Grundlage im § 20c SGB V nochmals präzisiert und die Förderung als Pflichtleistung definiert. Für diesen Fördertopf stehen 2012 insgesamt 59 Cent pro gesetzlich Versichertem zur Verfügung: die Arbeit der bayerischen Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen wird hieraus gefördert. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Bedarf der einzelnen Gruppe.
Seit 2009 gibt es ein einheitliches Antragsformular und gemeinsame Förderkriterien für jede regionale Selbsthilfegruppe in Bayern, die nach § 20c SGB V gefördert werden kann. Details können Sie im Merkblatt rechts nachlesen.
Die Anträge werden bei den Geschäftsstellen der zwölf Regionalen Runden Tische eingereicht und hier für die Vergabesitzung vorbereitet. In der einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzung stimmen die Krankenkassenvertreter über jeden Antrag ab und entscheiden über die Höhe der Fördersumme.
Vertreter/innen der örtlichen Selbsthilfegruppen wirken beratend in der Sitzung mit.
Die Ansprechpartner/innen der Runden Tische finden Sie in der Sidebar rechts. Antragsschluss für alle regionalen Selbsthilfegruppen ist der 15. Februar des jeweiligen Förderjahres, dies ist zugleich der Abgabetermin des Verwendungsnachweises für das Vorjahr.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Regionalen Runden Tisch.
Antragsformulare und weitere Materialien zur Krankenkassenförderung finden Sie im rechten Bereich der Seite (sollten diese gerade nicht zur Verfügung stehen, werden sie aktualisiert).
Förderung durch den Freistaat Bayern
Auch der Freistaat Bayern fördert Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. So erhalten Selbsthilfegruppen von somatisch chronischen Erkrankungen Zuschüsse in Höhe bis zu 400 Euro jährlich, dagegen werden Selbsthilfegruppen aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen und aus dem Suchtbereich kaum gefördert.
Dies liegt daran, dass bislang in erster Linie im Sozialministerium das Referat IV/4 „Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben“ eine direkte finanzielle Unterstützung für regionale Selbsthilfegruppen bereit hält.
Die Richtlinien wurden 2008 vereinfacht und können auf der Seite rechts nachgelesen werden.
Die Antragsformulare und Verwendungsnachweise finden sie ebenfalls dort.
Ergänzend fördert das Sozialministerium die Familienselbsthilfe (hier in erster Linie Mütterzentren) und das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Fortbildungen für ehrenamtlich Aktive in der Suchtselbsthilfe.
Förderung durch Kommunen und Landkreise
Selbsthilfegruppen erhalten zum Teil finanzielle Förderung oder Sachleistungen von einzelnen Kommunen in Bayern. Hier kommen auch Selbsthilfegruppen aus dem sozialen Bereich zum Zug. In folgenden Städten ist uns eine kommunale Förderung bekannt:
Augsburg, Bamberg, Coburg, Ingolstadt, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Die Förderhöhen und Antragsverfahren gestalten sich äußerst unterschiedlich, am besten sind sie über die entsprechende Selbsthilfekontaktstelle Selbsthilfeunterstützung vor Ort zu erfragen.
Förderung durch weitere Geldgeber – hier öffentliche Hand
Auch die Rentenversicherungsträger, sowie einige Bezirke fördern Selbsthilfe aus dem Gesundheitsbereich zum Teil in sehr unterschiedlicher Höhe. Beachtenswert ist die Förderung des Bezirk Oberbayern für Selbsthilfegruppen aus dem Bereich psychische Erkrankungen und Sucht und die Förderung des Bezirks Unterfranken für Selbsthilfegruppen im chronisch Kranken und Behindertenbereich (auch Suchtbereich).
Meist handelt es sich jedoch bei der Förderung um größere überregionale Selbsthilfeverbände oder um professionalisierte Dienste, die aus der Selbsthilfe entstanden sind.
Auch im neuen Pflegeweiterentwicklungsgesetz ergeben sich weitere Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen, die speziell in diesem Bereich verankert sind wie z.B. Selbsthilfegruppen für Angehörige mit Demenz etc.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bereich Förderung durch Rentenversicherung und Pflegekassen.
Förderung durch Spender und Sponsoren
Selbsthilfegruppen werden manchmal auch durch Spender und Sponsoren unterstützt. So spendet ein ehemaliges Gruppenmitglied der Krebsgruppe einen Teil seines Vermögens der Gruppe, eine Firma spendet den Erlös aus einem Weihnachtsbasar oder die örtliche Sparkassenstiftung finanziert eine Broschüre zum Jubiläum der Gruppe.
Eine gute Sache, wenn die Unabhängigkeit der Gruppe weiter gewahrt ist, keine unerwünschte Produktwerbung erfolgt und alles transparent und offen vor sich geht.
Es heißt also genau zu überlegen, welches Geld angenommen werden kann und ob eine Beeinflussung und Abhängigkeit zu befürchten ist. Die Stellungnahme unseres überregionalen Verbandes – der deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG e.V.) kann hier bei der Entscheidung hilfreich sein. Sie finden Sie im rechten Bereich ganz unten.
Hier erhalten Sie weitere Infos zum Thema Selbsthilfe und Sponsoring.

