Hinweise für Selbsthilfegruppen

Treffen von Selbsthilfegruppen bis 10 Personen erlaubt, bis 50 Personen unter bestimmten Voraussetzungen

23.06.2020
Wir freuen uns, dass sich Selbsthilfegruppen jetzt wieder bis 10 Personen im öffentlichen Raum treffen können: das wurde uns heute sowohl vom Gesundheitsministerium, als auch von der früheren Sozialministerin Kerstin Schreyer, die uns als Mitglied des Landtags geantwortet hat, in einem Schreiben bestätigt. Dabei muss der Mindestabstand von 1,5 Metern und die gängigen Hygieneregeln beachtet werden.

Außerdem sind unserer Einschätzung nach größere Treffen von Selbsthilfegruppen (bis zu 50 Personen Innen, bis 100 Personen im Freien) unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich: es muss ein Hygiene-und Schutzkonzept erarbeitet werden, es darf kein beliebiges Publikum angesprochen werden und es darf nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden. Im Text der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden hier „Vereinssitzungen“ ausdrücklich genannt (§ 5 Abs. 2 (6. BaylfSMV) aber leider keine Selbsthilfegruppen. Da es neben Selbsthilfegruppen, die als Verein organisiert sind auch eine große Anzahl von Selbsthilfegruppen gibt, die „lose Zusammenschlüsse“ sind, baten wir das Gesundheitsministerium um schnelle Klärung, ob dies für diese Gruppen auch gilt. Diese Klärung steht bisher noch aus.

Das Büro der Beauftragten für das Ehrenamt der bayerischen Staatsregierung geht davon aus, dass diese Regelung auch für Selbsthilfegruppen gilt. Anbei ein Zitat aus einer Email, die uns gestern erreicht hat. „Aus unserer Sicht können sich die Selbsthilfegruppen nunmehr auf § 5 Abs. 2 der 6. BayIfSMV stützen, wenn die Veranstaltungen üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten werden oder aufgrund des persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden – natürlich  mit einem entsprechend ausgearbeitetem Schutz- und Hygienekonzept.

6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist in Kraft. Bis 10 Personen dürfen sich nach  § 2 (1) 2. Absatz (6.BaylfSMV) im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist.

Außerdem dürfen sich zu Vereinssitzungen nach Paragraph 5 Abs. (2) (6.BaylfSMV) bis zu 50 Personen in Innenräumen und bis zu 100 Personen im Freien treffen, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt und ein Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird.  

Wie die neue Verordnung auf das Treffen von Selbsthilfegruppen anzuwenden ist, wird von unserer Seite mit dem bayerischen Gesundheitsministerium abgeklärt.

Die 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hier herunterladen. 

Bayern lockert Kontaktbeschränkungen: Pressegespräch vom 16.6.2020

Auf dem Pressegespräch in München wurden weitreichende Lockerungen verkündet, die vermutlich auch für die Selbsthilfegruppen in Bayern positive Auswirkungen haben.

So bleiben Kontaktbeschränkungen zwar grundsätzlich bestehen, werden nach Angaben von Ministerpräsident Söder aber gelockert. Es solle "mehr Menschlichkeit" möglich werden. Ab Mittwoch, den 17.6. dürfen sich dem Ministerpräsidenten zufolge wieder maximal zehn Personen aus mehreren Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

Außerdem werden kleinere Feste und Veranstaltungen in Bayern wieder erlaubt: Ministerpräsident Söder kündigte an, dass ab Montag in Innenräumen bis zu 50 Personen zugelassen seien werden, im Freien bis zu 100 Personen. Sollten sich die Zahlen weiter positiv entwickeln könne diese Zahl in zwei Wochen noch einmal erhöht werden. 

In den nächsten Tagen wird sicherlich die 6. Bayerische Infektionsschutzverordnung auf den Weg gebracht und enthält dann genauere Bestimmungen, welche Hygienemaßnahmen weiter eingehalten werden müssen.

Mehr Infos auf der Homepage des Bayerischen Rundfunks: www.br.de

Noch keine generelle Öffnung für Selbsthilfegruppen 

Leider gibt es immer noch keine generelle Erlaubnis für das Treffen von Selbsthilfegruppen, trotzdem möchten wir Ihnen das Antwortschreiben vom Gesundheitsministerium und das Antwortschreiben vom Sozialministerium der Vollständigkeit halber zur Kenntnis geben:

Da es jetzt nicht nur für einzelne Selbsthilfegruppen im Suchtbereich, sondern auch für die Stadt Regensburg und den Landkreis Mainspessart für alle Selbsthilfegruppen die Möglichkeit gibt sich wieder zu treffen, und auch einige andere Ordnungsämter in Städten und Landkreisen die Öffnung kurz bevorsteht, hoffen wir, dass diese Öffnungsregelungen nun auch demnächst auf ganz Bayern übertragen werden.

SeKo wendet sich an den Ministerpräsidenten - Öffnung von Selbsthilfegruppen dringend notwendig  

Nachdem es bisher noch immer keine Möglichkeit für Selbsthilfegruppen gibt, ihre Gruppentreffen wieder aufzunehmen, wendet sich SeKo Bayern nun in einem Anschreiben an den Ministerpräsidenten Markus Söder. 

Das Anschreiben beinhaltet die eindringliche Bitte, die ca. 11.000 Selbsthilfegruppen in Bayern nicht zu vergessen und in die weiteren Planungen für Lockerungen einzubeziehen. Gleich behandeln könnte man die Selbsthilfearbeit mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder auch mit Angeboten der Erwachsenenbildung, für die es jeweils schon gesonderte Regelungen in der 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt. 

„Selbsthilfe in Not“

Das Selbsthilfezentrum München plädiert für die Öffnung von Selbsthilfegruppen

Der Ball rollt, die Biergärten öffnen, Gottesdienste finden wieder statt. „Es ist schwer verständlich, dass die Selbsthilfegruppen immer noch nicht zusammenkommen dürfen“, sagt Klaus Grothe-Bortlik, Geschäftsführer des Selbsthilfezentrums München. „Täglich erreichen uns drängende Anfragen, wann denn unser Haus wieder geöffnet werde, damit sich die Gruppen wie gewohnt treffen können“. Hier weiterlesen

Reaktionen auf Anfrage zur Exit-Strategie

Von der Ehrenamtsbeauftragten Eva Gottstein haben wir mit Schreiben vom 13.05.2020 eine Antwort auf unsere Anfrage vom 23.04.2020 erhalten. Vom Gesundheitsministerium erhielten wir am 18.5. ebenfalls eine fast gleichlautende Antwort, die stellvertretend auch für das Sozialministerium verfasst wurde.

Wichtige Auszüge finden Sie hier:

I. Reine Selbsthilfe-Gruppentreffen

Reine Selbsthilfegruppen sind aufgrund des geschlossenen kleinen Kreises, und da bei den Teilnehmern keine beruflichen oder dienstlichen Belange betroffen sind, an den allgemeinen Kontakt-beschränkungen zu messen. Dabei gilt für Zusammenkünfte im privaten Raum § 3 4. BayIfSMV und die diesbezügliche Kontaktbeschränkung. Damit dürfte der Teilnehmerkreis nur die Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie eine weitere Person umfassen. Eine Selbsthilfegruppe besteht zumeist nicht aus dem genannten Personenkreis, so dass, unserer Ansicht nach, nach der derzeitigen Regelung weiterhin keine Zusammenkunft möglich ist.

II. Fortbildungen

Für Fortbildungen gilt ab dem 11.05.2020 § 16 4. BayIfSMV. Angebote der Erwachsenenbildung im Sinn des Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes dürfen nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden. Damit ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, außerhalb von Schule, Hochschule und Beruf gemeint. Die berufliche Aus- und Fortbildung ist zulässig, wenn zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Ausnahmegenehmigun-gen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

Das vollständige Antwortschreiben können Sie hier herunterladen.

Es gibt aber die Möglichkeit unter Leitung einer hauptamtlich angestellten Person Gruppentreffen unter strengen Auflagen durchzuführen oder über das entsprechende Landratsamt oder die entsprechende Stadtverwaltung Ausnahmegenehmigungen zu erwirken. Dies ist schon in einigen Fällen in Bayern gelungen.

Exit-Strategie für Selbsthilfegruppen?

Aufgrund des Coronavirus können Gruppentreffen derzeit nicht stattfinden. Trotz erster Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen wurde leider noch nicht festgelegt, wann und in welchem Rahmen diese wieder möglich sein werden. Wir haben dazu Ende April eine Anfrage an die bayerische Sozialministerin Carolina Trautner und an die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml gestellt. Auch die Ehrenamtsbeauftragte Eva Gottstein und Herr Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, wurden in Kenntnis gesetzt. Von der Ehrenamtsbeauftragten Eva Gottstein haben wir mit Schreiben vom 13.05.2020 eine Antwort erhalten. Die weiteren Rückmeldungen stehen aktuell noch aus.

Hier finden Sie einen Auszug aus dieser Anfrage: „Als Netzwerkstelle von 33 selbsthilfeunterstützenden Einrichtungen erreichen uns und unsere Einrichtungen immer mehr Fragen zur Planung einer Exit-Strategie des coronabedingten Shutdowns für die 11 000 Selbsthilfegruppen in Bayern. Die Selbsthilfegruppen unterstützen sich gegenseitig bei der Bewältigung ihrer sozialen Anliegen, ihrer somatischen Erkrankungen, ihrer Suchtprobleme oder ihrer seelischen Krisen.

Sie schützen vor Vereinsamung, vor häuslicher Gewalt, oder helfen, akuten Krisenzuständen bei seelischen Erkrankungen oder Rückfällen im Suchtbereich vorzubeugen!

Für viele Mitglieder stellt die Selbsthilfegruppe ein wesentliches sorgendes Netzwerk bei der Bewältigung der belastenden Situation dar, gerade auch bei Alleinerziehenden-Gruppen, Suchtgruppen, Gruppen zu psychischen Problemen oder Familien mit Kindern mit Behinderungen. Dabei hat das direkte Gespräch mit Gleichbetroffenen eine sehr wichtige Entlastungsfunktion die nur zum Teil durch virtuelle Gruppentreffen aufgefangen werden kann.

Jetzt, da Exit-Strategien gesamtgesellschaftlich und politisch in aller Munde sind, benötigen auch die bayerischen Selbsthilfegruppen von Seiten der Politik Perspektiven, wie die Wiederaufnahme von Gruppentreffen gestaltet werden kann.

Als für die Selbsthilfe zuständige Staatsministerinnen im bayerischen Kabinett bitten wir Sie uns folgende Fragen zu beantworten, um die ehrenamtlich aktiven Leiter*innen in Selbsthilfegruppen entsprechend zu beraten.

  1. Ab wann können Selbsthilfegruppen sich wieder im realen Leben treffen?
  2. Wann können Fortbildungsangebote für Selbsthilfegruppen wieder durchgeführt werden?
  3. Soll für Gruppentreffen oder Fortbildungsangebote eine Höchstpersonenzahl festgelegt werden oder hängt das von der Raumgröße des Gruppentreffens ab?
  4. Welche weiteren Sicherheitsvorkehrungen werden benötigt?

Lokal kreativ, digital herausgefordert, finanziell unter Druck 

Im Auftrag der Bundesländer Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz und der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern hat die"Zivigesellschaft in Zahlen ZIVIZ" eine Studie zur Lage des freiwilligen Ehrenamts in der ersten Phase der Corona-Krise herausgegeben. Im Zeitraum von 16. bis 30. April 2020 wurden hierfür 45 Interviews mit der Leitungsebene von Verbänden auf Landes- und Bundesebene geführt. Über die Situation der Selbsthilfe wurde im Bericht folgendes veröffentlicht: 

..."5.8 Gesundheit/Selbsthilfe – Folgeschäden für Zielgruppen befürchtet

Die Selbsthilfe, ein wichtiges Segment an Organisationen im Handlungsfeld Gesundheit, ist durch die Corona-Krise empfindlich getroffen worden. Die Lage in den Selbsthilfekontaktstellen wird teils als „Ohnmacht“ beschrieben. Die Möglichkeiten zum direkten Kontakt bestehen nicht mehr und in den Kontaktstellen fehlen die Möglichkeiten, regelmäßig in den virtuellen Raum einzuladen.

Vom Ausfall von Selbsthilfeangeboten seien insbesondere Suchthilfegruppen und der Bereich der psychischen Erkrankungen betroffen. „Für Alkoholabhängige ist der regelmäßige Gang in einen neutralen Raum existenziell, um nicht rückfällig zu werden.“ Die wichtigste aktuelle Herausforderung wird darin gesehen, dass Selbsthilfegruppen nicht den Kontakt zu den Befragten verlieren. Hier wird auch eine klare Erwartungshaltung an die Politik gerichtet, Klarheit darüber zu schaffen, ab wann sich Selbsthilfegruppen wieder treffen dürfen. Erleichternd würde sich bemerkbar machen, wenn zum Beispiel Kommunen große Räume zur Verfügung stellen würden.

Deutlich wird in den Interviews auch, dass ein empfundener Mangel an Wertschätzung des Engagements in der Selbsthilfe in der gegenwärtigen Krise noch stärker empfunden wird. So werde die Arbeit in Heimen zwar als systemrelevant anerkannt, aber nicht das pflegerische Engagement von Angehörigen von zwei Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt würden. „Engagement im sozialen Nahraum muss mehr Aufmerksamkeit erhalten. Und für chronisch Kranke, behinderte Menschen und Pflegebedürftige ist die Nachbarschaft schon immer wesentlicher Pfeiler der Ermöglichung gewesen.“

Bei der Bewältigung von Herausforderungen der Digitalisierung wird daher auch eine stärkere Rolle des Bundes und öffentlicher Mittel gesehen. Aber nicht nur beim Thema Digitalisierung werden Erwartungen an die Politik gerichtet. In den aktuellen politischen Erlassen und Verlautbarungen werde die Selbsthilfe häufig nicht explizit genannt. Auch von den Gesundheitsministerien kämen keine klärenden Informationen.

So hängen viele Selbsthilfekontaktstellen in einem Zustand der Unsicherheit, wie und ab wann sie ihre Arbeit fortsetzen können.

Digitale Ersatzstrukturen für physische Treffen werden zwar versucht aufzubauen.Selbst wenn Kompetenz und Hardware vorhanden sind, scheitert der Ausweg in den digitalen Kontakt aber teils an der Netzqualität, teils stellt sich die Datensicherheit als große Hürde heraus. Da persönliche und sensible Inhalte ausgetauscht werden und in den Kontaktstellen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind Erwägungen der Datensicherheit relevanter als in anderen Handlungsbereichen. „Selbsthilfegruppen brauchen unbedingt datensichere Formate, da sehr sensible Aussagen getätigt werden.“...

Weitere Hinweise für Selbsthilfegruppen

Die Selbsthilfe ist - wie so oft - gefragt am Puls der Zeit zu agieren. Auch vor Corona gab es virtuelle Gruppen, Blogs und Chats zum Austausch. Jetzt scheint dies wichtiger denn je. Wir haben Ihnen hier einige Informationen und Empfehlungen zusammengestellt.

Suchtselbsthilfe in Coronazeiten

Einen Beitrag zu den Schwierigkeiten in der Selbsthilfe aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen lesen Sie hier: www.ukw.de 

Angebote für Suchtkranke und deren Angehörige 

Selbsthilferelevante Angebote für Menschen mit psychischen Problemen 

  • Die Deutsche Depressionshilfe bietet Betroffenen und Angehörigen ein umfangreiches Informations- und Hilfsangebot. Neben dem deutschlandweiten Info-Telefon (Telefonnummer 0800 / 33 44 533)  gibt es ein Online-Diskussionsforum für junge Menschen. Außerdem bietet das iFightDepression Tool ein internetbasiertes Selbstmanagement-Programm für Menschen mit leichten Depressionsformen. 
  • Der Deutsche Angst-Hilfe e.V. bietet Online-Beratung für alle Menschen mit Angststörungen an durch Selbsthilfeaktive und ehemals selbst Betroffene Personen an. 
  • Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. hat eine Corona-Hotline, für alle die durch die Corona-Krisensituation psychisch belastet sind, eingerichtet. Die Hotline ist für die kommenden Wochen täglich von 8:00 - 20:00 Uhr geschaltet und für die Anrufenden kostenlos und anonym.

Wie Sie außerdem in Kontakt bleiben können 

In der aktuellen Coronaviruskrise versucht nun fast jeder, sich über das Internet zu vernetzen. Es werden Telefon- und Videokonferenzen abgehalten und Chatplattformen genutzt. Leider wird dabei der Datenschutz meist nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt.

Übersichtsliste datenschutzkonforme Digitalplattformen, SHZ München 
Das Selbsthilfezentrum München hat eine, regelmäßig aktualisierte, Auflistung von Online-Plattformen für Videokonferenzen und Chats erstellt, die dem Schutz der persönlichen Daten Rechnung tragen. Die Liste können Sie hier herunterladen: Übersichtsliste Digitalplattformen, Stand 13.05.2020.
Nach langer Recherche empfiehlt das Selbsthilfezentrum das Videokonferenz-Tool Blizz. Hier finden Sie eine Handreichung für Videokonferenzen mittels Blizz sowie eine Handreichung für Gutes Gelingen von Online-Treffen

Gelingsichere Onlinetreffen, KISS Regensburg 
Neben Empfehlungen zu datenschutzrechtlichen Online-Tools gibt die KISS Regensburg auch Tipps für ein gelingsicheres Onlinetreffen und zum Ablauf eines virtuellen Gruppentreffens: Empfehlungen für Onlinetreffen.
Außerdem wurde eine Vorlage für eine datenschutzrechtliche Einwilligung zur Teilnahme an einem virtuellen Gruppentreffen erstellt: Datenschutzeinwilligung.

Mit "Kiss.On" hat Kiss Mittelfranken sehr schnell auf die aktuelle Situation reagiert. Die eigene, neue Plattform, ermöglicht es Selbsthilfegruppen sichere Online-Treffen via Chat oder Telefon durchzuführen: kiss-mfr.de/online-treff/

Weitere Ideen und Tipps

Das Selbsthilfebüro Korn hat Tipps gesammelt, wie Sie gut durch die Corona-Krise kommen.
Diese können Sie hier herunterladen: Tipps Selbsthilfebüro Korn e.V. 

Auf der Seite des Aktivbüro Würzburg finden Sie Neues aus der Selbsthilfe zum Umgang mit der Coronakrise : www.wuerzburg.de

Aufbauende Worte und zahlreiche kreative Beiträge finden Sie in unserer Mutmach-Börse. Sie möchten Ihre Gedanken teilen und anderen Mut machen? Wir freuen uns über Ihren Beitrag!
Zur Mutmach-Börse 

Das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen sammelt Ideen und Tipps, die auch für bayerische Selbsthilfegruppen hilfreich sind: www.selbsthilfe-buero.de

NAKOS, die bundesweite Unterstützungseinrichtung für Selbsthilfe in Berlin hat hier Informationen speziell für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen zusammengestellt: www.nakos.de

Ausnahmeregelung für Vereine

Im Rahmen des Gesetzentwurfes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere "virtuelle Sitzungen" vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet.

Den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium der Jusitz und Verbraucherschutz unter: https://www.bmjv.de.

Fragen und Antworten zur Handlungsfähigkeit für Vereine und Stiftungen während der Corona-Krise: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona.