Förderung der Selbsthilfe im Pflegebereich

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fördert Selbsthilfegruppen, - organisationen und -Kontaktstellen aus dem Bereich Selbsthilfe und Pflege nach § 45d SGB XI gemeinsam mit den Pflegekassen.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: 
https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/auf-und-ausbau-ehrenamtlicher-strukturen-und-der-selbsthilfe/

Bei Fragen zu dieser Förderung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Pflege zur Verfügung:
Telefonisch unter 09621 9669-2542; per E-Mail: Senioren-und-pflege@lfp.bayern.de

Wichtige Informationen und Antragsunterlagen
Auf der Homepage des Bayerischen Landesamt für Pflege finden Sie wichtige Informationen zur Förderung der Selbsthilfe in der Pflege, sowie die Unterlagen zur Antragsstellung zum herunterladen:
https://www.lfp.bayern.de/ehrenamtliche-strukturen-und-selbsthilfe/  

Antragsstellung auf Bundesebene
Darüberhinaus gibt es einen aktuellen Leitfaden, der für die Antragstellung auf Bundesebene gilt. Hier können Selbsthilfegruppen, Kontaktstellen und Organisationen aus Bayern Gründungszuschüsse beantragen:
Leitfaden herunterladen