Förderung

Selbsthilfegruppen werden in Bayern von verschiedener Seite finanziell unterstützt. Gruppen aus dem Gesundheitsbereich können in den Genuss von mehreren Fördermöglichkeiten kommen, soziale Selbsthilfegruppen werden dagegen nur an einigen Orten von förderwilligen Kommunen bezuschusst.

  • Förderung durch Krankenkassen

    Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. 

    Ab dem Jahr 2024 sind die Krankenkassen verpflichtet, 1,28 Euro pro gesetzlich Versicherten pro Jahr für die drei Förderstränge der Selbsthilfe zur Verfügung zu stellen: 

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  • Förderung durch den Freistaat Bayern

    Der Freistaat Bayern fördert Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. 

    So erhalten Selbsthilfegruppen von somatisch chronischen Erkrankungen und Behinderungen Zuschüsse in Höhe bis zu 400 Euro jährlich.

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  • Förderung durch Pflegekassen und Staatsministerium

    Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fördert Selbsthilfegruppen aus dem Bereich Selbsthilfe und Pflege nach § 45d SGB XI gemeinsam mit den Pflegekassen.

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  • Förderung durch Kommunen, Bezirke und Landkreise

    Selbsthilfegruppen erhalten zum Teil finanzielle Förderung oder Sachleistungen von einzelnen Kommunen in Bayern. Hier kommen auch Selbsthilfegruppen aus dem sozialen Bereich zum Zug. 

    Auch die Rentenversicherungsträger sowie einige Bezirke fördern Selbsthilfe aus dem Gesundheitsbereich zum Teil in sehr unterschiedlicher Höhe. 

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  • Förderung durch Spender und Sponsoren

    Um die Unabhängigkeit der Selbsthilfe zu wahren, ist es wichtig genau zu überlegen auf welche Partner*innen man sich einlässt. Die Stellungnahme unseres überregionalen Verbandes – der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG e.V.) kann hier bei der Entscheidung hilfreich sein.

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    Aktuelle Informationen zur Förderung

    August 2023

    Gesetzliche Krankenkassen in Bayern fördern Selbsthilfe mit über 12 Millionen Euro

    Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Bayern fördert die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in diesem Jahr mit 12,1 Millionen Euro – so viel, wie nie zuvor. Dies teilt die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern zum vor-läufigen Abschluss der Förderrunde 2023 mit.

    März 2023

    Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

    Der GKV-Spitzenverband hat einen neuen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung veröffentlicht. Die neuen Fördergrundsätze sind ab dem 01.01.2023 gültig. Unter anderem sollen digitale und analoge Angebote und Anwendungen der Selbsthilfe gleichberechtigt gefördert werden. Außerdem gab es einige Änderungen die ebenfalls ab 01.01.2023 gültig sind.

    November 2022

    Selbsthilfeförderung 2022 

    Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
    Laut der Pressemeldung wurde die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Bayern im Jahr 2022 mit über 11 Millionen Euro unterstützt. 

    Mehr als die Hälfte der Fördergelder kamen direkt den örtlichen Selbsthilfegruppen zugute. 59 Landesorganisationen erhielten circa 2,3 Millionen Euro und die 35 Selbsthilfekontaktstellen in Bayern wurden mit rund 3,1 Millionen Euro gefördert. 

    Oktober 2020

    Mitmachen und beteiligen - Selbsthilfevertreter*innen auf örtlicher Ebene 

    Im NAKOS INFO 122 ist ein Artikel über die Arbeit der 93 benannten bayerischen Selbsthilfevertreter*innen erschienen.  

    2019 wurden bayernweit insgesamt 2.366 Selbsthilfegruppen von den gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V gefördert. Vorbildlich agieren auf örtlicher Ebene 93 aus dem Kreis der geförderten Gruppen benannte Selbsthilfevertreter*innen an dreizehn Regionalen Runden Tischen.

    September 2020

    Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung 

    Der GKV-Spitzenverband hat einen neuen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung veröffentlicht. Die neuen Fördergrundsätze sind ab dem 01.01.2021 gültig. Unter anderem sollen digitale und analoge Angebote und Anwendungen der Selbsthilfe gleichberechtigt gefördert werden.

    Juli 2020

    Mehr als 10,3 Millionen Euro für die Förderung der Selbsthilfe

    Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Bayern fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in diesem Jahr mit mehr als 10,3 Millionen Euro. Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern.

    November 2019

    Großartiges Engagement der ehrenamtlichen Selbsthilfevertreter*innen

    Am 21.11.2019 trafen sich die für die Amtszeit 2020 – 2023 neu benannten Selbsthilfevertreter*innen zum jährlichen Austausch in Nürnberg. 

    Juli 2019

    Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung erschienen

    Nach der gesetzlichen Neuregelung werden ab dem 01.01.2020 mindestens 70% der gesetzlichen Fördermittel gemäß § 20h SGB V in die Pauschalförderung fließen. 30% der Fördermittel verbleiben für eine krankenkassenindividuelle Projektförderung. 

    Juni 2019

    Gesetzliche Krankenversicherung in Bayern fördert die Selbsthilfe 2019 mit mehr als 10,3 Millionen Euro

    Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern

    Zum ersten Mal fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die Selbsthilfe mit mehr als 10,3 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Gesamtförderung um mehr als 10 Prozent.