Förderung
Selbsthilfegruppen werden in Bayern von verschiedener Seite finanziell unterstützt. Gruppen aus dem Gesundheitsbereich können in den Genuss von mehreren Fördermöglichkeiten kommen, soziale Selbsthilfegruppen werden dagegen nur an einigen Orten von förderwilligen Kommunen bezuschusst.
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Förderung durch Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.
Der Orientierungswert für die Förderung der Selbsthilfe (§ 20h Abs. 4 SGB V) wird im Jahr 2025 auf 1,36 Euro pro Versicherten steigen.
Die Orientierungs- und Mindestausgabewerte für Primärprävention und Gesundheitsförderung, Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen sowie zur Förderung der Selbsthilfe werden mit der Veränderungsrate der monatlichen Bezugsröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV fortgeschrieben. Nach dem Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für 2025 vom 03.09.2024 erhöht sich dieser Wert für 2025.
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Förderung durch den Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern fördert Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich.
So erhalten Selbsthilfegruppen von somatisch chronischen Erkrankungen und Behinderungen Zuschüsse in Höhe bis zu 400 Euro jährlich.
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Förderung durch Pflegekassen und Staatsministerium
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fördert Selbsthilfegruppen aus dem Bereich Selbsthilfe und Pflege nach § 45d SGB XI gemeinsam mit den Pflegekassen.
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Förderung durch Kommunen, Bezirke und Landkreise
Selbsthilfegruppen erhalten zum Teil finanzielle Förderung oder Sachleistungen von einzelnen Kommunen in Bayern. Hier kommen auch Selbsthilfegruppen aus dem sozialen Bereich zum Zug.
Auch die Rentenversicherungsträger sowie einige Bezirke fördern Selbsthilfe aus dem Gesundheitsbereich zum Teil in sehr unterschiedlicher Höhe.
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Förderung durch Spender und Sponsoren
Um die Unabhängigkeit der Selbsthilfe zu wahren, ist es wichtig genau zu überlegen auf welche Partner*innen man sich einlässt. Die Stellungnahme unseres überregionalen Verbandes – der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG e.V.) kann hier bei der Entscheidung hilfreich sein.
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Aktuelle Informationen zur Förderung
September 2024
Selbsthilfeförderung 2024 auf Höchststand
Mit einem neuen Höchstbetrag von über 13 Millionen Euro wurde die gesundheitsbezogene Selbsthilfe von der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern im Jahr 2024 gefördert.
Dabei gingen nach vorläufigen Zahlen rund 5,7 Millionen Euro an 2.163 Selbsthilfegruppen, 61 Landesorganisationen erhielten Zuschüsse in Höhe von circa 2,8 Millionen Euro für ihre gesundheitsbezogenen Selbsthilfeaktivitäten. Zudem wurden 36 Selbsthilfekontaktstellen einschließlich ihrer angeschlossenen 13 regionalen Runden Tische in Bayern mit etwa 4,6 Millionen Euro gefördert.
August 2023
Gesetzliche Krankenkassen in Bayern fördern Selbsthilfe mit über 12 Millionen Euro
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Bayern fördert die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in diesem Jahr mit 12,1 Millionen Euro – so viel, wie nie zuvor. Dies teilt die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern zum vor-läufigen Abschluss der Förderrunde 2023 mit.
März 2023
Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Der GKV-Spitzenverband hat einen neuen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung veröffentlicht. Die neuen Fördergrundsätze sind ab dem 01.01.2023 gültig. Unter anderem sollen digitale und analoge Angebote und Anwendungen der Selbsthilfe gleichberechtigt gefördert werden. Außerdem gab es einige Änderungen die ebenfalls ab 01.01.2023 gültig sind.
November 2022
Selbsthilfeförderung 2022
Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
Laut der Pressemeldung wurde die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Bayern im Jahr 2022 mit über 11 Millionen Euro unterstützt.
Mehr als die Hälfte der Fördergelder kamen direkt den örtlichen Selbsthilfegruppen zugute. 59 Landesorganisationen erhielten circa 2,3 Millionen Euro und die 35 Selbsthilfekontaktstellen in Bayern wurden mit rund 3,1 Millionen Euro gefördert.
Oktober 2020
Mitmachen und beteiligen - Selbsthilfevertreter*innen auf örtlicher Ebene
Im NAKOS INFO 122 ist ein Artikel über die Arbeit der 93 benannten bayerischen Selbsthilfevertreter*innen erschienen.
2019 wurden bayernweit insgesamt 2.366 Selbsthilfegruppen von den gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V gefördert. Vorbildlich agieren auf örtlicher Ebene 93 aus dem Kreis der geförderten Gruppen benannte Selbsthilfevertreter*innen an dreizehn Regionalen Runden Tischen.
September 2020
Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Der GKV-Spitzenverband hat einen neuen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung veröffentlicht. Die neuen Fördergrundsätze sind ab dem 01.01.2021 gültig. Unter anderem sollen digitale und analoge Angebote und Anwendungen der Selbsthilfe gleichberechtigt gefördert werden.
Juli 2020
Mehr als 10,3 Millionen Euro für die Förderung der Selbsthilfe
Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Bayern fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in diesem Jahr mit mehr als 10,3 Millionen Euro. Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern.
November 2019
Großartiges Engagement der ehrenamtlichen Selbsthilfevertreter*innen
Am 21.11.2019 trafen sich die für die Amtszeit 2020 – 2023 neu benannten Selbsthilfevertreter*innen zum jährlichen Austausch in Nürnberg.
Juli 2019
Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung erschienen
Nach der gesetzlichen Neuregelung werden ab dem 01.01.2020 mindestens 70% der gesetzlichen Fördermittel gemäß § 20h SGB V in die Pauschalförderung fließen. 30% der Fördermittel verbleiben für eine krankenkassenindividuelle Projektförderung.
Juni 2019
Gesetzliche Krankenversicherung in Bayern fördert die Selbsthilfe 2019 mit mehr als 10,3 Millionen Euro
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
Zum ersten Mal fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die Selbsthilfe mit mehr als 10,3 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Gesamtförderung um mehr als 10 Prozent.