Landesorganisationen der Selbsthilfe aus dem Gesundheitsbereich können bei den gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V Fördergelder beantragen. Bis zum 31. Dezember können Anträge für das darauffolgende Förderjahr bei der Geschäftsstelle des Runden Tisches Selbsthilfeorganisationen gestellt werden:
Runder Tisch Selbsthilfeorganisationen
c/o LAG SELBSTHILFE Bayern
Orleansplatz 3
81667 München
E-Mail: runder.tisch@lag-selbsthilfe-bayern.de
Sie können sich zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung sowie bei Anliegen zur Selbsthilfeförderung gerne an die Geschäftsstelle wenden:
Telefon: 089 / 45 99 24 - 19
E-Mail: runder.tisch@lag-selbsthilfe-bayern.de
Federführende Krankenkasse im Jahr 2022 ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse. Natürlich können Sie sich bei Fragen rund um das Thema Selbsthilfeförderung auch an den Federführer wenden:
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse
- Bereich Leistung -
George Lankes
Telefon: 0561 / 785 - 14 167
E-Mail: george.lankes@svlfg.de
Postfach 101320
34013 Kassel