Benennung der Selbsthilfevertreterinnen / Selbsthilfevertreter für die Amtszeit 2024 - 2027
Liebe Selbsthilfeaktive,
seit 2008 wird in Bayern die regionale Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V an den dreizehn Geschäftsstellen Runde Tische abgewickelt.
Die gesetzliche Grundlage sieht eine Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen vor.
Als maßgebliche Spitzenorganisationen auf Landesebene in Bayern gelten:
LAG SELBSTHILFE Bayern e.V., München
Der Paritätische, Landesverband Bayern e.V., München
Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe, München
Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V., Würzburg
Wenn Sie als Selbsthilfevertreter*in kandidieren möchten, sprechen Sie sich in ihrer Gruppe ab und melden sich bitte schriftlich mit der Bewerber*innen Erklärung bei der Spitzenorganisation, der Ihre Gruppe angehört. Gruppen, die keinem Dachverband oder Verein angehören, sogenannte „freie Gruppen“ richten Ihre Bewerbung an SeKo Bayern e.V.
Die Bewerbungen müssen bis 15. September 2023 eingereicht werden.
Voraussetzung für eine Bewerbung, Rechte und Pflichten der Selbsthilfevertreter*innen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument Ablauf des Benennungsverfahrens 2023.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!