Förderung durch die Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (Fassung vom 21.10.2022) sind die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 20h SGB V festgelegt. 

Im Jahr 2023 beträgt der Orientierungswert 1,23 Euro pro gesetzlich Versichertem pro Jahr. 

Benennung der Selbsthilfevertreterinnen / Selbsthilfevertreter für die Amtszeit 2024 - 2027

Liebe Selbsthilfeaktive,

seit 2008 wird in Bayern die regionale Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V an den dreizehn Geschäftsstellen Runde Tische abgewickelt.

Die gesetzliche Grundlage sieht eine Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen vor.

Als maßgebliche Spitzenorganisationen auf Landesebene in Bayern gelten:
LAG SELBSTHILFE Bayern e.V., München
Der Paritätische, Landesverband Bayern e.V., München
Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe, München
Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V., Würzburg

Wenn Sie als Selbsthilfevertreter*in kandidieren möchten, sprechen Sie sich in ihrer Gruppe ab und melden sich bitte schriftlich mit der Bewerber*innen Erklärung bei der Spitzenorganisation, der Ihre Gruppe angehört. Gruppen, die keinem Dachverband oder Verein angehören, sogenannte „freie Gruppen“ richten Ihre Bewerbung an SeKo Bayern e.V.

Die Bewerbungen müssen bis 15. September 2023 eingereicht werden.

Voraussetzung für eine Bewerbung, Rechte und Pflichten der Selbsthilfevertreter*innen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument Ablauf des Benennungsverfahrens 2023.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen

Seit 2009 gibt es ein einheitliches Antragsformular und gemeinsame Förderkriterien für jede Selbsthilfegruppe in Bayern, die nach § 20h SGB V gefördert werden kann. Die Anträge werden bei den dreizehn Geschäftsstellen der Runden Tische eingereicht und hier für die Vergabesitzung vorbereitet. In der einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzung stimmen die Krankenkassenvertreter*innen über jeden Antrag ab und entscheiden über die Höhe der Fördersumme.

Bitte speichern Sie die Antrags-Formulare lokal ab und füllen Sie diese mit der aktuellsten Adobe Reader-Version aus:

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Information zur Förderung durch den Freistaat Bayern

Förderung durch Kommunen, Bezirke und Landkreise 

Informationen zur Förderung durch Sponsoren und Spender