Förderung durch den Freistaat Bayern

Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Die Richtlinie des StMAS zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit wurde mit Bekanntmachung am 13. Dezember 2023 um drei Jahre, bis Ende 2026, verlängert. Hier können Selbsthilfegruppen Zuschüsse in Höhe bis zu 400 Euro jährlich beantragen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ab 2024 keine Corona-Sonderregelungen mehr gelten und die Voraussetzungen unter Nr. 2.2 der Richtlinie, (insbesondere auch die Anzahl der Gruppentreffen) von den Gruppen wieder eingehalten werden müssen und dies vom ZBFS auch geprüft werden wird.

Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des ZBFS zum Download. 

Bei Fragen zu dieser Förderung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Verfügung: 

Telefonisch unter 0921 605-3328 oder 0921 605-3622; per E-Mail an: selbsthilfegruppen@zbfs.bayern.de.

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