Wie finanziert sich der Verein?

Finanzierung

Die Finanzierung der regionalen Selbsthilfekontaktstellen bereitet nach wie vor Probleme. Zwar steht die gesundheitliche Selbsthilfe in Bayern aufgrund der umfangreichen Unterstützung durch die Krankenkassen im Vergleich zu jener in anderen Bundesländern gut da. Während den gesetzlichen Krankenkassen seit 2008 die Förderung der Selbsthilfe vorgeschrieben ist und diese mit dem Präventionsgesetz (PrävG) seit Januar 2016 nochmals verstärkt wurde (§ 20h SGB V), agieren die kommunalen Zuschussgeber ohne vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundlagen und sind bei knappen Finanzmitteln nur schwer zu einem Engagement zu bewegen – auch wenn sie dieses politisch befürworten. Hier muss noch verstärkt Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geleistet werden, da die Krankenkassen nicht alleiniger Regelförderer aller Bereiche der Selbsthilfe sein können und wollen.

Projekte wie zum Beispiel die Stärkung der Selbsthilfe im Suchtbereich und das Projekt Zusammenarbeit mit Gesundheitsberufen sind  wichtig für die inhaltliche Weiterentwicklung des Selbsthilfegedankens. Diese  oben genannten Projekte werden beispielsweise zum großen Teil vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege finanziert.

Bei anderen Projekten wird der Verein auch von anderen Seiten unterstützt: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), die Bayerische Apothekerschaft, die bayerischen Psychotherapeuten und nicht zuletzt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, das ja auch die Basisarbeit von SeKo Bayern in erheblichem Umfang unterstützt, sind immer wieder beteiligt, wenn es um die Umsetzung und Durchführung von Selbsthilfeprojekten oder die Umsetzung innovativer Ideen geht.

Projekte 2024:

  • Das Projekt Zusammenarbeit mit Gesundheitsberufen wird gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
  • Das Projekt Stärkung der Selbsthilfe in Bayern im Suchtbereich wird gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Mehr Informationen 
  • Das Projekt 14. Bayerischer Selbsthilfekongress wird gefördert von der Fördergemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassenverbände in Bayern, der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, dem Bayerischen Apothekerverband, der Bayerische Landesapothekerkammer und der Psychotherapeutenkammer Bayern.
  • Das Projekt Social Media wird gefördert von der Fördergemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassenverbände in Bayern, der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, dem Bayerischen Apothekerverband und der Bayerische Landesapothekenkammer.

Offene Wünsche

Die Soziale Selbsthilfe stellt nach wie vor ein Sorgenkind dar. Auch wenn es in Bayern einige, wenige Kommunen gibt, die sich diesem Thema auch ohne gesetzlichen Auftrag verpflichtet sehen, bleiben doch viele soziale Gruppen wenig berücksichtigt. Gruppen zu Themen wie Alleinerziehende, Arbeitslosigkeit, Migration, Trennung/Scheidung oder Überschuldung werden dadurch allein gelassen und können oftmals nicht mal einen Flyer oder ihre Raummiete finanzieren.

Auch die Förderung der Selbsthilfekontaktstellen durch den Freistaat Bayern steht nach wie vor auf der Agenda, da sich die Landesregierung zwar politisch immer zur Selbsthilfe bekannt hat, bisher aber nur die Selbsthilfekoordination Bayern und Selbsthilfegruppen aus dem Bereich „Chronisch Kranke und Behinderte Menschen“, sowie Mütter und Familienzentren fördert. Besonders hilfreich wäre hier ein dauerhaftes, finanzielles Engagement des Freistaates, um selbsthilfefreundliche Kommunen und Landkreise zu belohnen und zu entlasten. Gerade eine Pauschalförderung für die regionalen Selbsthilfekontaktstellen, wie es in anderen Bundesländern üblich ist, würde die Infrastruktureinrichtungen stabilisieren und den Ausbau erleichtern.

Die Mitglieder des Vereins SeKo Bayern e.V. können bei den gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V Fördermittel beantragen.

Hier finden Sie die Transparenzliste für das Jahr 2022:

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