Mitmachen und beteiligen – Selbsthilfevertre ter* in nen auf örtlicher Ebene in Bayern
Irena Težak
Artikel erschienen in NAKOS INFO 122, Oktober 2020
2019 wurden bayernweit insgesamt 2.366 Selbsthilfegruppen von den gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V gefördert. Vorbildlich agieren auf örtlicher Ebene 93 aus dem Kreis der geförderten Gruppen benannte Selbsthilfevertreter*innen an 13 Regionalen Runden Tischen.
Analog zur Beteiligung auf Bundesebene konnten sich auf örtlicher Ebene Betroffene aus Selbsthilfegruppen beteiligen, die einem der maßgeblichen Spitzenverbände der Selbsthilfe angehören beziehungsweise sich diesem zuordnen (Suchtgruppen der Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe KBS, Chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen der LAG SELBSTHILFE, Mitglieder des Paritäti-schen beim Paritätischen Landesverband und alle freien Gruppen ohne Verbandszugehörigkeit beim Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V.).
So ist gewährleistet, dass die beratende Beteiligung in allen Regionen die Vielfalt der Selbsthilfegruppen widerspiegelt.
„Seit 2012 bin ich als Selbsthilfevertreterin am Runden Tisch Ingolstadt tätig. Ich engagiere mich aus persönlichen Gründen und um meine Erfahrungen auch anderen zugänglich zu machen. Die Beteiligung von Betroffenen am Förderverfahren finde ich sehr sinnvoll, praxisnah und gelungen. Unsere Beratung, gerade bei schwierigen Fällen, wird von den Krankenkassen ge-schätzt und berücksichtigt.“Marion Kellerer, SHG Multiple Sklerose„Sonnenschein“
Die Benennung der örtlichen Selbsthilfevertreter* innen findet seit 2012 alle vier Jahre statt – das Bewerbungsverfahren nimmt einige Zeit in Anspruch, die jedoch gut investiert ist, denn demokratische Beteiligung auf allen Ebenen ist in Bayern unter dem Aspekt „Transparenz und Mitsprache der Selbsthilfe“ allen Verantwortlichen ein besonderes Anliegen. Bewerben kann sich aus jeder geförderten Selbsthilfegruppe in Bayern eine Person in Absprache mit ihrer Gruppe. Jede geförderte Selbsthilfegruppe hat mit den Förderunterlagen die Aufforderung erhalten, sich zu bewerben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Selbsthilfe aus der Region, für die man sich bewirbt, und die Bereitschaft, die Interessen aller Gruppen wahrzunehmen.
Eine Einführungsveranstaltung und die Beteiligung am gesamten Förderverfahren ermöglichen es den Selbsthilfevertreter* innen, sich umfassend über die Antragstellung aller Gruppen der Region zu informieren, um die Krankenkassen in der Vergabesitzung passend beraten zu können. Die Vorarbeit leistet jeweils eine Abteilung der Selbsthilfe-kontaktstelle (Geschäftsstelle Regionaler Runder Tisch), die unter anderem Beratungsleistungen und Informationsveranstaltungen zum Förderverfahren anbietet und die Selbsthilfevertreter* innen zur Mitarbeit einlädt.
„Seit 2012 bin ich als Selbsthilfevertreter für die Krankenkassenförderung nach § 20h SGB V am Runden Tisch in Nürnberg tätig. Die Beteiligung von Betroffenen an Entscheidungen und die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, begrüße ich grundsätzlich. Besonders wichtig finde ich, dass Selbsthilfevertreter* innen sich äußern können und gehört werden. Durch ihre Beteiligung erleichtern sie den Krankenkassen die Entscheidungsfindung. Die Sitzungen sind kommunikativ und diskussionsfreudig, in der Sache kann viel erreicht werden.“ Georg Pliszewski, Vitiligo SHG-Franken
Die Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo Bayern) als landesweite Netzwerkeinrichtung koordiniert das Bewerbungsverfahren und ein jährliches bayernweites Austauschtreffen. Hier nehmen neben den benannten Selbsthilfevertretungen auch Vertreter* innen der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und ihrer Verbände sowie Vertreter* innen der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe auf Landesebene teil. So soll der Informationsfluss zwischen örtlicher Ebene und Verantwortlichen auf Landesebene ermöglicht werden. Beim letzten Zusammentreffen im November 2019 waren insgesamt 80 Personen anwesend – deutlich wird daurch die hohe Bedeutung für alle am Fördergeschehen Beteiligten.