Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes

Der GKV-Spitzenverband hat am 27.08.2020 einen neuen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung veröffentlicht. Die neuen Fördergrundsätze sind ab dem 01.01.2021 gültig. 

In der Gesetzesbegründung heißt es, dass zukünftig auch ausschließlich im Internet agierende Initiativen förderfähig sein sollen. Der neue Leitfaden sieht vor, dass zukünftig die Strukturen der Selbsthilfe: Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen förderfähig sind, auch dann, wenn Sie vorrangig digitale Angebote machen und digitale Anwendungen nutzen. 

Die Förderung erfolgt wie gehabt auf den drei Ebenen bundesweit, landesweit und örtlich und unter Wahrung aller bisherigen Fördervoraussetzungen. Im Internet agierende Initiativen sind von der Förderung ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen oder -organisationen.

Eine zentrale Anforderung des DVSG ist, dass bei digitalen Anwendungen die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes gewährleistet sein müssen.

Im Leitfaden wurde diese Anforderung an verschiedenen Stellen aufgenommen. Die Einhaltung der Anforderungen soll von den Antragstellern bereits bei der Antragstellung für die geförderten digitalen Angebote und Anwendungen nachgewiesen werden. Seitens der bundesweit beteiligten Selbsthilfesäulen wurde bereits in den Beratungen darauf hingewiesen, dass es dazu Erläuterungen bedarf. Diese fehlen bislang.

Die Beteiligung der Selbsthilfevertretungen bei der Vergabe der Mittel aus GKV-Gemeinschaftsförderung ist analog der Beteiligung der Selbsthilfe auf Bundesebene zu gestalten. Zu dem Beteiligungsverfahren sind Geschäftsordnungen zu erstellen. 

Bisher mussten für die Förderung der Selbsthilfegruppen 20 % der verfügbaren pauschalen Mittel bereitgestellt werden (also mindestens 14 % der gesamten Fördermittel). Ab 1.1. sollen 20 % der Mittel bereitgestellt werden. Ziel ist die Möglichkeit, die pauschalen Mittel bedarfsgerechter auf die verschiedenen Ebenen zu verteilen. 

Die Vielfältigkeit der Zugangswege zu den Angeboten der Selbsthilfe (analog, digital) werden bei der Bemessung der Förderhöhe berücksichtigt.