Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung erschienen

Nach der gesetzlichen Neuregelung werden ab dem 01.01.2020 mindestens 70% der gesetzlichen Fördermittel gemäß § 20h SGB V in die Pauschalförderung fließen. 30% der Fördermittel verbleiben für eine krankenkassenindividuelle Projektförderung. 

Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 11. Juli 2019) wurde in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen dahingehend aktualisiert.