Mitgliedschaft

In Ihrer Region gibt es keine selbsthilfeunterstützende Einrichtung? Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft, möchten Träger einer selbsthilfeunterstützenden Einrichtung werden und sind mit mindestens 30 Selbsthilfegruppen im Gesundheits- und Sozialbereich in ihrer Region im Kontakt? 

Was nach unserer Definition unter Selbsthilfegruppen zu verstehen ist, erfahren Sie in den Kriterien für die Zählweise von Selbsthilfegruppen. 

Exemplarischer Ablauf:

  • Antrag an SeKo Bayern: Antragsformular, Konzeption, Infomaterial, bei Vereinen: Satzung.
  • Beauftragter Vorstand entscheidet zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied und SeKo Bayern über Aufnahme als Fördermitglied für ein Jahr (Anwartschaft).
  • Sie erhalten  einen schriftlicher Aufnahmebescheid als Fördermitglied, zahlen Ihren ersten Mitgliedsbeitrag und können ab sofort an den Vereinssitzungen, Fortbildungen und sonstigen Aktivitäten des Vereins teilnehmen.
  • Während der Anwartschaft erfolgt die Eingruppierung des Fördermitglieds als Kontaktstelle, Kontaktstelle im Aufbau oder Selbsthilfe-Unterstützungsangebot in Nebenaufgabe durch den Vorstand/SeKo Bayern.
  • Nach einem Jahr ab Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrags kann das Fördermitglied, zusammen mit einem schriftlichen Tätigkeitsbericht, einen formlosen Aufnahmeantrag auf ordentliche Mitgliedschaft stellen. Voraussetzung ist die Erfüllung der strukturellen Mindeststandards wie sie in der Geschäftsordnung Punkt 5 geregelt sind.
  • Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme als ordentliches Mitglied. Dies wird im Protokoll der Mitgliederversammlung festgehalten. Danach erhalten Sie sofort Ihr Stimmrecht.
  • Bei Selbsthilfekontaktstellen im Aufbau: Nach drei Jahren ab Überweisung des ersten Mitgliedsbeitrages (Geschäftsordnung Pkt. 5 Kat. II) soll der Mindeststandard einer Kontaktstelle Kat. I erreicht sein. In der entsprechenden Mitgliederversammlung wird über die weitere Mitgliedschaft – gegebenenfalls als Unterstützungsangebot in Nebenaufgabe (Kat. III) – entschieden.

 

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