Selbsthilfe und Corona

Aktuelles

Aufhebung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 01.03.2023

Am 28.02.2023 wurde die Verordnung zur Aufhebung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-97/ ) sowie die Begründung der Verordnung zur Aufhebung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-98/ ) bekannt gegeben. Diese Verordnung tritt am 01.03.2023 in Kraft.

Die bundesrechtlichen Testnachweiserfordernisse nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 IfSG (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html ) werden durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 24. Februar 2023 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/50/VO ) mit Wirkung ab 1. März 2023 vollständig ausgesetzt.

Die letzten bundesrechtlichen Regelungen zur Maskenpflicht etwa für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden jedoch erst mit Ablauf des 7. April 2023 aufgehoben. Krankenhäuser und Pflege-Einrichtungen können natürlich weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Weitere Änderung der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und ihre Begründung

13.02.2023

Am 9.02.2023 wurde die Verordnung zur Änderung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-66/ )und die Begründung der Verordnung zur Änderung
der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-67/) bekannt gemacht. Die Verordnung tritt am 10.02.2023 in Kraft und ist bis zum 07.04.2023 befristet.

Ferner hat das Bayerische Gesundheitsministerium folgende Pressemitteilung veröffentlicht: 
„Holetschek: Ab Freitag reicht ein Corona-Selbsttest ohne Aufsicht für Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen – Bayerns Gesundheitsminister verweist auf Kabinettsbeschluss: Wir setzen auf Eigenverantwortung“
(https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-ab-freitag-reicht-ein-corona-selbsttest-ohne-aufsicht-fuer-besuch-in/ ).
 

Änderung der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und ihre Begründung

12.12.2022
Am 8.12.2022 wurde die Verordnung zur Änderung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und ihre Begründung bekannt gegeben:
(https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-695/) und (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-696/)
Die Verordnung tritt am 09.12.2022 bzw. 10.12.2022 in Kraft und ist bis zum 20.01.2023 befristet. 

Damit wurde die vom Bayer. Kabinett am 06.12.2022 beschlossene Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV ab dem 10. Dezember 2022 umgesetzt: (https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-dezember-2022/) 

Selbsthilfegruppen rund um Covid 19 in Bayern

10.10.2022
Für viele Menschen ist die Corona-Pandemie noch immer ein großer Einschnitt in ihr Leben. Sei es durch eine Long/Post-Covid Erkrankung, durch den Verlust eines Angehörigen oder weitere Probleme rund um die Pandemie. Inzwischen haben sich in ganz Bayern einige Selbsthilfegruppen rund um das Thema Covid 19 zusammengeschlossen.

Wir haben eine Übersichtsliste der bayerischen Selbsthilfegruppen zusammengestellt, die Sie sich hier herunterladen können.

Übersicht Selbsthilfegruppen rund um Covid 19 in Bayern

17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

17.11.2022
Seit 16.11.2022 ist die Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen) in Kraft: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-631/

In einer Pressemitteilung informierte der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek  https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-informiert-ueber-details-zum-wegfall-der-isolationspflicht-am-16-november/ ) über Details zum Wegfall der Isolationspflicht am 16. November. 

Selbsthilfe-Netzwerk für Angehörige von an Covid 19-Verstorbenen

19.04.2022
Im Sommer 2021 wurde, in Kooperation mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB), ein bayernweites Netzwerk von Selbsthilfegruppen für Corona-Trauernde gegründet. In Weiden, Augsburg und in München gibt es bereits Selbsthilfegruppen.  Betroffene, die an einer Gruppe teilnehmen oder selbst eine gründen möchten, wenden sich bitte an eine Selbsthilfekontaktstelle in ihrer Nähe.

Es besteht eine bundesweite, virtuelle Gruppe. Kontakt: selbsthilfegruppe-angehoerige@web.de. Die Treffen finden  immer am ersten Mittwoch im Monat um 19.30 Uhr statt.

Für weitere Informationen können Sie Irena Tezak kontaktieren: irena.tezak@seko-bayern.de oder mobil: 0176/ 422 813 60. 

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Selbsthilfe und Corona

Bleiben Sie in Kontakt 

Wir haben Tipps rund um virtuelle Treffen und sonstige Möglichkeiten in Kontakt zu bleiben, für Sie gesammelt. 

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Weitere Infos rund um Selbsthilfe und Corona 

Hier finden Sie interessante Artikel und Pressemitteilungen rund um Corona und Selbsthilfe.

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Unsere Mutmach-Börse

… ist im ersten "Lockdown” im März 2020 entstanden. Hier finden Sie viele mutmachende Ideen und Anregungen. Wir freuen uns nach wie vor über neue Beiträge von Ihnen!

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Barrierefreie Informationen zum Coronavirus 

Auf der Homepage und dem Youtube-Kanal des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege finden Sie viele aktuelle Informationen zum Coronavirus in Gebärdensprache. 

Eine Sammlung zu Links für hilfreichen Informationsangebote und Nachrichten zum Coronavirus in Einfacher und Leichter Sprache sowie in Gebärdensprache finden Sie auf der Homepage der Aktion Mensch

Auf der Seite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. finden Sie nützliche Informationen und Hinweise zum Coronavirus speziell für blinde und sehbehinderte Menschen.