Selbsthilfe und Corona

Momentan keine neuen Aussagen für Selbsthilfegruppen trotz der Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns

12.01.2021
Trotz der Verschärfungen des Lockdown, die seit Montag, den 11. Januar 2021 in Kraft sind, gibt es nach unserem Kenntnisstand keine Änderungen für die sowieso sehr enge Möglichkeit sich als Selbsthilfegruppe noch in Präsenz zu treffen (Maskenpflicht, 5 Personen unter Leitung einer fachkundigen, verantwortlichen Person, AHA-Regeln, Kontaktliste). https://www.seko-bayern.de/ueber-uns/aktuelles/selbsthilfe-und-corona/

Wichtig ist in dieser Hinsicht vor allem der Absatz unter „Häufig gestellte Fragen“ auf der offiziellen Seite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, der im Absatz unter Betriebsuntersagungen auch eine Antwort für die Treffen von Selbsthilfegruppentreffen bereit hält. https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zu-betrieben

Bitte beachten Sie in jedem Fall die Ausgangssperre von 21 – 5 Uhr morgens! 
Sie gilt für ganz Bayern. Nähere Informationen zu Gruppentreffen (Stand 22.12.2020) finden Sie unten. 

Maximal fünf Personen für reine Selbsthilfegruppen – Ausgangssperre ab 21 Uhr beachten!

22.12.2020
Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist seit einiger Zeit online. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/ Da sie sich nicht ausdrücklich zu Präsenztreffen von Selbsthilfegruppen in Bayern äußert, präzisierte das Gesundheitsministerium in einem Schreiben an uns die Möglichkeit zu medizinisch notwendigen Gruppentreffen.  Die Konkretisierung findet sich auch unter “Häufig gestellte Fragen“ auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter dem Absatz „Betriebe/Betriebsuntersagungen“eingestellt: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zu-betrieben.  

Bitte beachten Sie in jedem Fall die Ausgangssperre von 21 – 5 Uhr morgens!  Sie gilt für ganz Bayern.

Medizinisch notwendige Selbsthilfegruppentreffen (ohne Leitung einer professionellen therapeutischen oder medizinischen Fachkraft) dürfen nur noch mit fünf Personen stattfinden und auch nur, wenn es eine fachkundige Person gibt, die die Verantwortung übernimmt.

Dagegen kann durch die Leitung einer therapeutischen oder medizinischen Fachkraft eine größere Teilnehmerzahl ermöglicht werden. Nach unserem Verständnis wäre dies dann aber keine Selbsthilfegruppe im engeren Sinne mehr, da sich Selbsthilfe dadurch auszeichnet, dass sie ohne professionelle Leitung auskommt.

Andere „Veranstaltungen“ von Selbsthilfegruppen brauchen immer eine Ausnahmegenehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, bei einer allgemeinen Fallkonstellation zusätzlich der Regierung.

Hier das leicht gekürzte Schreiben des Gesundheitsministeriums: 

„Ein triftiger Grund, außerhalb der Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre die eigene Wohnung zu verlassen, ist nach § 2 Satz 2 Nr. 3 der 11. BayIfSMV die Beanspruchung medizinischer oder pflegerischer Versorgungsleistungen oder der Besuch von Angehörigen therapeutischer Berufe. 

Selbsthilfegruppen ergänzen das professionelle Versorgungssystem. (…) Sie zeichnet sich typischerweise durch den selbstbestimmten Austausch Betroffener sowie Angehöriger in Gruppen aus, um die persönliche Lebensqualität zu verbessern.

Mit Blick auf die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und auf den gesundheitspolitischen Stellenwert der Selbsthilfe gilt daher das Folgende:

Onlinetreffen von Selbsthilfegruppen sind stets zulässig. Wird eine Selbsthilfegruppe durch eine medizinische oder therapeutische Fachkraft (ggf.: nebenberuflich) geleitet, so stellt die Teilnahme an einem Gruppentreffen nach § 2 Satz 2 Nr. 3 der 11. BayIfSMV einen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung dar, wenn mit der Durchführung des Treffens als Präsenztreffen in der Gruppe ein gesundheitlicher oder körperlicher Erfolg zu erwarten ist, der Umgekehrt bei der individuellen Betreuung ausbliebe, und die Durchführung medizinisch sinnvoll und notwendig ist.“ 

Die Teilnahme an Präsenztreffen von nicht von einer medizinischen oder therapeutischen Fachkraft geleiteten Selbsthilfegruppen stellt nur dann einen sonstigen (in der 11. BayIfSMV nicht ausdrücklich genannten) triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar, wenn das Treffen von einer verantwortlichen, fachkundigen Person geleitet wird, mit der Durchführung des Treffens als Präsenztreffen in der Gruppe ein gesundheitlicher oder körperlicher Erfolg zu erwarten ist, der Umgekehrt bei der individuellen Betreuung ausbliebe, die Durchführung medizinisch sinnvoll und notwendig ist und die Teilnehmerzahl – einschließlich Leitung – höchstens 5 Personen beträgt. Unter diesen Voraussetzungen gilt die nach § 4 der 11. BayIfSMV für Treffen vorgesehene zusätzliche Beschränkung auf Teilnehmer aus maximal zwei Hausständen für Präsenztreffen von Selbsthilfegruppen nicht.  

Unabhängig hiervon und zusätzlich gelten aber die weiteren Beschränkungen der 11. BayIfSMV auch für Treffen von Selbsthilfegruppen. Gruppentreffen, die den Charakter einer Veranstaltung haben, sind daher nur möglich, wenn hierfür nach §§ 5 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 der 11. BayIfSMV eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Wann die Zusammenkunft einer Selbsthilfegruppe den Charakter einer zusätzlich an § 5 zu messenden (und damit nur nach Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde zulässigen) Veranstaltung annimmt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Maßgebend sind hierbei Anlass, Zweck und Größe der Zusammenkunft, der Teilnehmerkreis, der Grad der erforderlichen Organisation, ob ein spezielles Programm vorhanden ist, etc. Reine Gruppentreffen mit einer Teilnehmerzahl, die die im Rahmen der Kontaktbeschränkungen festgelegte absolute Obergrenze von fünf Personen nicht übersteigt, werden in der Regel keine Veranstaltungen sein. Treffen, die mit hohem Organisationsaufwand und festem Programm durchgeführt werden (etwa aufwändig geplante Ausflüge), hingegen schon. 

 Eine sportliche Betätigung ist auch in Selbsthilfegruppen nur nach § 10 Abs. 1 der 11.BayIfSMV möglich und im Zeitraum von 21 Uhr bis 5 Uhr ist die Ausgangssperre nach § 3 der 11. BayIfSMV stets zu beachten.“

Wir empfehlen deshalb: 

  • Überprüfen Sie bitte nochmals genau, ob sich Ihre Gruppe unbedingt weiter treffen möchte bzw. ob Sie als Person am Gruppentreffen unbedingt teilnehmen müssen. Wir haben momentan eine extreme Notlage in Bayern und wir sollten - alle die können - dazu beitragen, dass die Situation sich nicht noch mehr verschärft.

Wenn Ihr Treffen medizinisch notwendig ist, und alle Regeln eingehalten werden:

  • Treffen Sie sich mit fünf Personen (einschließlich Leitung) und benennen Sie eine verantwortliche, fachkundige Person.
  • Oder bemühen Sie sich um die Leitung durch eine medizinische oder therapeutische Fachkraft, die die Leitung übernimmt. Denn dann gilt keine Beschränkung der Personenzahl.
  • Oder bemühen Sie sich um eine Ausnahmegenehmigung bei ihrer Kreisverwaltungsbehörde.
  • Sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass ihr Treffen so schließt, dass alle Beteiligten bequem vor 21 Uhr daheim sein können, das heißt konkret, verlegen Sie ihr Treffen eventuell zeitlich nach vorne.
  • Tragen Sie die komplette Gruppenstunde und natürlich beim Kommen und Gehen eine Maske, am besten eine FFP2 Maske und halten Sie alle beschriebenen Maßnahmen sehr genau ein.
  • Beachten Sie bei sportlichen Aktivitäten, dass hier nur Personen aus zwei Hausständen erlaubt sind.
  • Informieren Sie sich tagesaktuell über den Stand der Situation, über die Inzidenzwerte ihres Landkreises oder ihrer Stadt bzw. auch über kommunal abweichende Regelungen. Dies kann über die Homepage ihrer Selbsthilfekontaktstelle vor Ort bzw. über ihre Kommunalverwaltung geschehen. Allerdings folgen viele dieser Einrichtungen auch der Aufforderung berufliche Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und schliessen von Weihnachten bis Anfang/Mitte Januar (Angebote für Notberatung oder Gruppen auch über die regionale Homepage).
  • Zusätzlich können Sie sich gerne bei SeKo Bayern unter https://www.seko-bayern.de/wissenswertes/infos-per-e-mail-erhalten/ eintragen, sodass Sie immer über die bayerische Situation aktuell und gut informiert sind.
  • Beachten Sie bitte, dass wir bis 11. Januar 2021 nur in kleiner Besetzung während der Sprechzeiten telefonisch erreichbar sind.

Selbsthilfegruppen in Bayern dürfen sich treffen - allerdings unter strengen Auflagen

06.11.2020
Gemeinsam haben sich seit Beginn des Lockdown Light Selbsthilfeaktive, Selbsthilfekontaktstellen, Politik und wir von SeKo Bayern um die weitere Durchführung für Präsenztreffen für Selbsthilfegruppen bemüht.

Jetzt wurde eine Lösung gefunden: Selbsthilfegruppen dürfen sich auch bei Präsenztreffen sehen, wenn es medizinisch sinnvoll ist. Im Gespräch mit dem Staatssekretär wurde geklärt, dass sich Selbsthilfegruppen auch ohne fachliche Leitung treffen können, wenn dies absolut notwendig ist. Dies gilt für alle Selbsthilfegruppen im Gesundheits- und Sozialbereich, wenn Suchtdruck, psychische Probleme oder der Austausch über chronisch somatische Erkrankungen/Behinderungen in Präsenztreffen so wichtig sind, dass dieser durch ein Onlinetreffen oder andere Möglichkeiten des Kontaktes nicht ersetzt werden kann. 

Allerdings gibt es für das Durchführen strenge Auflagen wie Hygienekonzept, Einhaltung der Aha-Regeln und Maskenpflicht. 

Hier der Originaltext des Schreibens vom 05.11.2020:

„Selbsthilfegruppen ergänzen das professionelle Versorgungssystem. Sie betonen die Eigenverantwortung und ermöglichen Teilhabe der Betroffenen und setzen sich auch mit der medizinischen Versorgung auseinander. Neben der fachlichen Beratung und Information bereichern sie die Versorgungslandschaft niedrigschwellig durch eine psychologische und soziale Komponente und setzen wertvolle Ressourcen für die Gesunderhaltung und Problembewältigung frei. Selbsthilfe-Verbände für z B. Menschen mit Behinderung, chronischen psychosozialen Krankheiten oder Suchterkrankungen bieten darüber hinaus Möglichkeiten der Begegnung und Vertretung der Anliegen und Interessen behinderter oder chronisch kranker Menschen. Selbsthilfe hat daher einen hohen gesundheitspolitischen Stellenwert. Sie zeichnet sich typischerweise durch den selbstbestimmten Austausch Betroffener sowie Angehöriger in Gruppen aus, um die persönliche Lebensqualität zu verbessern. 

Online-Treffen der Selbsthilfegruppen sind immer zulässig. Nach dem Sinn und Zweck der 8. BayIfSMV können darüber hinaus auch absolut notwendige Präsenztreffen von Selbsthilfegruppen stattfinden. Die Durchführung als Präsenztreffen soll nur dann in der Gruppe erfolgen, wenn hierdurch ein gesundheitlicher oder körperlicher Erfolg zu erwarten ist, der umgekehrt bei der individuellen Betreuung ausbliebe, und die Durchführung medizinisch sinnvoll und notwendig ist.“

Zwischen allen Beteiligten ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Es besteht Maskenpflicht, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. Der Veranstalter oder in sonstiger Weise für die (Selbst-)Organisation der Gruppe Verantwortliche hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Es ist auf geeignete Weise sicherzustellen, dass die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist.“

Aktuelle Informationen zu Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung & Pressemeldungen

12.01.2021
Am 09.01.2021 wurde die Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-5/ ) und die Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-6/ ) bekannt gemacht. Die Gültigkeit der 11.BayIfSMV wurde bis 31.01.2021 verlängert.

Übersicht Beschlüsse

Artikel im KVB Forum: “Präsenztreffen lassen sich schwer ersetzen” 

Im KVB Forum Dezember 2020 ist ein Artikel über Suchtselbsthilfe während der Corona-Zeit erschienen. In dem Artikel geht es speziell um die Fragen wie Menschen aus Suchtselbsthilfegruppen mit den Cororna-Einschränkungen zurecht kommen und wie sie trotz fehlender Gruppentreffen in Kontakt bleiben. 

Artikel KVB Forum 12/2020 herunterladen

Informationen von NAKOS zu aktuellen Regelungen für Gruppentreffen

10.11.2020
Auf der Homepage der NAKOS finden Sie eine aktuelle Übersicht der unterschiedlichen Bestimmungen bezüglich Selbsthilfegruppentreffen in den Bundesländern. 

Außerdem hat NAKOS am 05.11.2020 in einer Pressemitteilung dazu aufgerufen, Gruppentreffen im Teil-Lockdown nicht zu verbieten. 

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Pressemitteilung der Ehrenamtsbeauftragten Eva Gottstein vom 06.11.2020

„Lock-Down light“: Medizinisch sinnvolle und notwendige Präsenztreffen für Selbsthilfegruppen können stattfinden
Eva Gottstein: „Wichtiges Signal an ehrenamtliche Basis der Selbsthilfe!“

"Im Zuge der verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wur-den die Kontakte sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum abermals stark begrenzt, berufliche oder dienstliche Tätigkeiten sind aber davon ausgenommen. Doch wie verhält es sich mit Selbsthilfegruppen?"

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Pressemitteilung von Kiss Mittelfranken e.V.

Eindringlicher Appell von Kiss Mittelfranken: Selbsthilfe besonders in Zeiten steigender Covid-19-Infektionszahlen von gesellschaftlicher Bedeutung

Selbsthilfe bietet als Ergänzung und Erweiterung therapeutischer Maßnahme vielen Menschen eine stabile Grundlage für die Bewältigung und Strukturierung ihres Alltags. Die Selbsthilfegruppen sind damit ein wichtiger Teil unserer demokratischen Zivilgesellschaft und können dazu beitragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Krise zu stärken.

Gesamte Pressemeldung hier herunterladen 

Inzidenzwert über 35? Bitte informieren Sie sich über eventuelle Maßnahmen in Ihrer Region. 

21.09.2020
Erreicht die Corona-Inzidenz einer Stadt oder eines Landkreises einen Wert von oder über 35, werden von den örtlichen Behörden eventuell Gegenmaßnahmen beschlossen und es kann zu regionalen Maßnahmen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen, kommen.  

Bitte informieren Sie sich daher vor Ort, ob, in welcher Gruppengröße bzw. unter welchen Auflagen Gruppentreffen aktuell möglich sind, oder ob es regionale Einschränkungen gibt.

Selbsthilfe und Corona

Artikel im KVB Forum: Selbsthilfe in Corona-Zeiten 

Im KVB Forum Oktober 2020 ist ein Artikel über die Schwierigkeiten der Selbsthilfe in Corona-Zeiten und unsere Arbeit als Landesnetzwerkstelle erschienen.

Artikel KVB Forum 10/2020 herunterladen

Pressemitteilung des Selbsthilfezentrum München

Am 17.09.2020 wurde die Petition "Selbsthilfegruppen und Selbstorganisierte Initiativen als systemrelevant einordnen!" offiziell beim Bayerischen Landtag mit knapp 4.000 Unterschriften eingereicht. 

Das Selbsthilfezentrum München und alle Unterstützer*innen der Petition appellieren darin an die Bayerische Staatsregierung, Selbsthilfe als systemrelevanten Bestandteil des öffentlichen Lebens anzuerkennen und einzuordnen, damit ihre Akteur*innen gerade in Krisenzeiten die Arbeit fortführen können, anstatt in Isolation und Stillstand zu erstarren. 

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Wünsche an die bayerische Politik

Update 09.09.2020: Die Ehrenamtsbeauftragte Eva Gottstein, MdL, hat uns ebenfalls auf unsere Wünsche geantwortet. Das Antwortschreiben können Sie hier herunterladen. 

Info: Beim von SeKo Bayern organisierten „Selbsthilfetreffpunkt Bayern“ befassten sich Selbsthilfeaktive und Vertreter*innen von Selbsthilfekontaktstellen mit der Corona-Zeit, die von Selbsthilfeaktiven als besonders schwierig empfunden wurde. Gemeinsam wurden Wünsche an die Politik formuliert, die von SeKo weitergegeben wurden. 

Als Reaktion darauf wird sich Manfred Ländner, CSU, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport, zu einem Gespräch im September mit Seko Bayern treffen. Auch Frau Kerstin Celina, Bündnis 90/ Die Grünen, MdL und Sprecherin für Sozialpolitik, psychische Gesundheit und Inklusion wird sich mit weiteren Bezirksräte*innen persönlich mit SeKo zu den einzelnen Wünschen an die Politik austauschen.

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Universitätsklinikum Würzburg: Corona Health App 

27.07.2020 Forschung zu den Auswirkungen auf psychische und körperlich Gesundheit durch die COVID-19 Pandemie: Die Universität Würzburg hat in Zusammenarbeit mit dem Klinikum eine CORONA-HEALTH-App entwickelt. Die Studien dienen zur Evaluation der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die psychische und körperliche Gesundheit. Die Erkenntnisse sollen den Verbesserungsbedarf in bestehenden Gesundheitssystemen und individuellen Bewältigungskompetenzen erkennbar machen und diesen als Grundlage für Empfehlungen zur Verminderung negativer Auswirkungen, die durch die Pandemie selbst, sowie durch Maßnahmen zu deren Eindämmung, entstehen.

Mit den Daten der CORONA HEALTH-App möchten die Forscherinnen und Forscher einer möglichen Covid-19 begleitenden „zweiten Pandemie von Symptomen psychischer Störungen“ für Deutschland und im Ausland nachgehen, Risikofaktoren identifizieren und verbreitete Bewältigungsstrategien erheben. Gleiches gilt für mögliche körperliche Beschwerden. 

Weitere Information zum Forschungsvorhaben und zur App finden Sie auf der Homepage: https://www.corona-health.net/ 

Selbsthilfe auf Raumsuche

Erfreulicherweise sind Gruppentreffen inzwischen wieder möglich, allerdings haben viele Selbsthilfegruppen Schwierigkeiten geeignete Räume für Treffen zu finden. Bei unseren virtuellen Selbsthilfetreffpunkten und durch einige bayersichen Selbsthilfekontaktstellen, haben wir erfahren, dass viele Selbsthilfegruppen keine geeigneten Räume für Ihre Gruppentreffen finden können. Aufgrund der Hygienebestimmungen haben Gruppen in ihren bisher genutzten Räumen, oft nicht ausreichend Platz um ein Gruppentreffen stattfinden zu lassen. 

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Barrierefreie Informationen zum Coronavirus 

Auf der Homepage und dem Youtube-Kanal des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege finden Sie viele aktuelle Informationen zum Coronavirus in Gebärdensprache. 

Eine Sammlung zu Links für hilfreichen Informationsangebote und Nachrichten zum Coronavirus in Einfacher und Leichter Sprache sowie in Gebärdensprache finden Sie auf der Homepage der Aktion Mensch

Auf der Seite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. finden Sie nützliche Informationen und Hinweise zum Coronavirus speziell für blinde und sehbehinderte Menschen.